Auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes beraten wir in unseren Mitgliedsfirmen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung am Arbeitsplatz. Dabei übernehmen wir sämtliche relevanten arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Aktivitäten:
Unsere Stärke ist die Nähe zu unseren Mitgliedsfirmen, Auftrags- bzw. Problembearbeitung erfolgt prompt. Kontinuität in der Betreuung ist durch feste Ansprechpartner gewährleistet. Unsere Ärzte sind Fachärzte für Arbeitsmedizin mit langjähriger Berufserfahrung in allen Branchen.
Am 25. September 1975 haben 32 Vertreter oberbergischer Firmen mit Unterstützung des Oberkreisdirektors und des Metall-Arbeitgeberverbandes in Köln das Werksarztzentrum Oberberg gegründet.
Damit haben die Arbeitgeber im Oberbergischen Kreis im Rahmen des Arbeitssicherheitsgesetzes vom 12. Dezember 1973 die Grundlage geschaffen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in allen übrigen Fragen des Gesundheitsschutzes zu beraten und zu unterstützen. Inzwischen nehmen mehr als 140 Firmen im Industrie- und Dienstleistungsbereich die Leistungen des Werksarztzentrums in Anspruch.
Der Verein hat nicht die Aufgabe, Gewinne zu erwirtschaften. Alle Kosten werden durch eine Umlage gedeckt, die sich aus einem Grundbeitrag pro Mitarbeiter und dem Aufwand für Arzteinsatzstunden nach den Vorgaben der jeweils aktuellen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften ergibt. Nach der Vereinssatzung sind unsere Mitglieder in der Mitgliederversammlung zuständig für alle wirtschaftlich relevanten Entscheidungen.
Werksarztzentrum Oberberg e.V.
Zur Erzgrube 12
51647 Gummersbach
Telefon 02261 - 479390
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